Anmelden

Benutzername:


Passwort:


Mich bei jedem Besuch automatisch anmelden



Der Weg des Schülers (3)

Der Weg des Schülers (3)

Beitragvon Tsong » Di 22. Mär 2016, 15:41

8. Bewerbung um Aufnahme als Probeschüler

Der nächste Schritt auf dem Weg des Schülers besteht darin, Dich förmlich darum zu bewerben, als persönlicher Schüler eines Lehrers angenommen zu werden.

Es ist zwar richtig, dass ein jeder seinen Lehrer hat: In Gestalt seines Schutzengels, seines geistigen Vaters, des nächsthöheren Gliedes in der Kette der Hierarchie, an das er angebunden ist.

Diese Beziehung ist aber zunächst unbewusst und später auf gelegentliche Fragen oder Bitten um Hilfe beschränkt. Ein echtes Lehrer-/Schülerverhältnis im eigentlichen Sinne kommt nicht von selbst zustande.

Ein Schüler im esoterischen Sinn ist ein Mitglied einer Gemeinschaft, die aus dem Lehrer und den Mitschülern besteht. Annahme als Schüler bedeutet also gleichzeitig Aufnahme in die Gemeinschaft.

Ein Schüler im wahren Sinn kannst Du nur sein, wenn ein Lehrer Dich in eine solche Gemeinschaft, in seine Schule aufgenommen hat. Das war zu allen Zeiten so: Wenn Du ein Schüler Platons sein wolltest, musstest Du in die Akademie eintreten, ein Schüler Franz von Assisis musste in sein Kloster, ein Schüler Buddhas in seinen Aschram, ein Schüler Jesu in den Kreis der Jünger aufgenommen werden.

Heute ist es nicht anders, nur dass die Aufnahme in den meisten Fällen nicht mehr physisch, sondern im Geist erfolgt. Es geht ja dabei ohnehin um die überzeitliche Gemeinschaft, zu der Du gehören willst, deren Mitglieder natürlich nicht alle zur selben Zeit wie Du inkarniert sind.


9. Selbstprüfung

Die Bewerbung um Aufnahme als Schüler, selbst nur zur Probe, ist ein großer Schritt. Lies‘ wieder einmal in den Mahatma-Briefen: Dort ist beschrieben, dass die meisten Bewerbungen mangels Eignung des Kandidaten abgelehnt werden müssen.

Du musst also sehr genau überlegen, ob Du schon reif bist für diesen Schritt. Prüfe Dich besser selbst, bevor der Lehrer Dich prüft!

Deine Selbstprüfung muss sich vor allem darauf beziehen, ob Du imstande bist, Dich mitten in Deinem materiellen, alltäglichen irdischen Leben an das Gesetz des Schülers, die 10 Grundpfeiler der Praxis des Agni Yoga zu halten. Es liegt auf der Hand: Wer die Regel des Aschrams nicht einzuhalten vermag (und zwar nicht nur im Aschram selbst, sondern auch während der Zeit, in der er in die materielle Welt entsandt ist), kann nicht in eine Gemeinschaft aufgenommen werden, die sich selbst unter dieses Gesetz gestellt hat.

Es wird also weise sein, wenn Du, bevor Du mit Deinem Antrag an einen Lehrer herantrittst, zunächst für Dich selbst eine Probezeit ansetzt, in der Du versuchst, nach der Regel zu leben. Wenn das gelingt, kannst Du Dich bewerben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Du dann ohne weiteres aufgenommen wirst. Es gibt noch viele andere Gesichtspunkte, die der Lehrer zu berücksichtigen hat, vor allem Dein Karma und Deine innere Reife. Die Einhaltung der Regel ist nur eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung, um an- und aufgenommen zu werden.


10. Annahme als Probeschüler

Wenn Du bereit bist, wird der Lehrer Dich als seinen persönlichen Schüler annehmen - zunächst natürlich nur zur Probe.

Die regelmäßige Probezeit beträgt sieben Jahre. Das mag Dir zunächst als eine lange Zeit erscheinen. Bedenke aber, dass Deine Stellung als Schüler nicht auf Dein derzeitiges, kurzes Erdenleben beschränkt ist, sondern grundsätzlich zeitlich unbegrenzt über viele Leben sowohl auf der materiellen Ebene als auch nach dem Tod des Körpers in der Jenseitigen Welt gilt. Als Vorstufe für eine derart lange dauernde Verbindung sind sieben Jahre Prüfung nicht viel.

Es liegt allein in der Hand des Lehrers, die Probezeit zu verlängern oder zu verkürzen.
Tsong
 
Beiträge: 907
Registriert: Mo 2. Mär 2009, 14:24
Wohnort: Hamburg

Zurück zu Der Weg des Schülers

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron